Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der volljährigen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage. Bei der Verarbeitung von personen-bezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. B DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.


Wir beachten darüber hinaus im Umgang mit persönlichen Daten der von uns betreuten Jugendlichen und deren Familien die verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlagen der Artikel 1 Abs. 1, Artikel 2 Abs. 1 GG: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.


Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.

Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.