Die rechtlichen Entsprechungen der ambulanten Leistungsangebote von exPEERt finden sich im Jugendgerichtsgesetz (JGG) in Verbindung mit dem Strafgesetzbuch (StGB), Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) und Sozialgesetzbuch (SGB) wieder:

• §§ 10 und 15 JGG − Weisungen und Auflagen
• § 38 JGG − Jugendgerichtshilfe
• § 52 SGB VIII − Mitwirkung in Verfahren nach Jugendgerichtsgesetz
• § 50 AG KJHG − Hilfe für delinquente Jugendliche und Heranwachsende
• i.V.m. § 49 Abs. 2 AG KJHG − Vereinbarung über die Inanspruchnahme von Einrichtungen und Diensten der freien Jugendhilfe

Überweisungskontext
Die Auftragserteilung zur Durchführung der Leistungsangebote erfolgt über die jeweiligen Berliner Jugendgerichtshilfen.